Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1: Definitionen
Hulshof Watersport en Campers, ansässig in Leeuwarden, Handelsregisternummer 01104415, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Dienstleister bezeichnet.
Die Vertragspartei des Dienstleisters wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Auftraggeber bezeichnet.
Die Parteien sind der Dienstleister und der Auftraggeber zusammen.
Mit dem Begriff “Vertrag” ist der Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien gemeint.
Artikel 2: Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch- oder im Namen des Dienstleisters.
Von diesen Bedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.
Der Vertrag enthält für den Dienstleister immer eine Verpflichtung zur Leistung, jedoch keine Erfolgsgarantie.
Artikel 3: Zahlung
Zahlungen erfolgen in Absprache mit dem Kunden und werden in den Kaufvertrag aufgenommen.
Verweigert der Auftraggeber seine Mitwirkung bei der Durchführung des Auftrags durch den Dienstleister, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis zu akzeptieren.
Artikel 4: Angebote und Kostenvoranschläge
Angebote sind unverbindlich und gelten höchstens 2 Wochen, sofern in dem Angebot keine andere Frist für die Annahme angegeben ist. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt es.
Lieferzeiten in Angeboten sind Richtwerte und berechtigen nicht zur Kündigung oder Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
Artikel 5: Preise
Die in Angeboten, und Rechnungen genannten Preise enthalten die fällige Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Im Hinblick auf die Dienstleistung können die Parteien einen Festpreis vereinbaren.
Artikel 6: Informationen des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle Informationen, die für die Durchführung des Auftrags relevant sind, dem Dienstleister zur Verfügung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Daten und Unterlagen, die der Dienstleister zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags benötigt, rechtzeitig und in der gewünschten Form und Weise zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der dem Dienstleister zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen, auch wenn sie von Dritten stammen, sofern sich aus der Art des Auftrags nichts anderes ergibt.
Auf Wunsch des Auftraggebers gibt der Dienstleister die betreffenden Unterlagen zurück.
Artikel 7: Durchführung des Vertrages
Der Dienstleister führt den Vertrag nach bestem Wissen und Können und gemäß den Anforderungen guter fachlicher Praxis aus.
Der Dienstleister ist berechtigt, Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen.
Artikel 8: Änderung des Vertrages
Stellt sich während der Durchführung des Vertrages heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich ist, die zu erbringenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen an.
Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann dies die Fertigstellung der Ausführung beeinflussen. Der Dienstleister informiert den Auftraggeber so bald wie möglich darüber.
Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen hat, informiert der Dienstleister den Auftraggeber hierüber so bald wie möglich schriftlich.
Artikel 9: Höhere Gewalt
Zusätzlich zu den Bestimmungen von Artikel 6:75 des Zivilgesetzbuchs gilt, dass ein Versäumnis des Dienstleisters bei der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber nicht dem Dienstleister angelastet werden kann, wenn es sich um eine vom Willen des Dienstleisters unabhängige Umstand handelt, der die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise verhindert oder wenn es dem Dienstleister vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Zu diesen Umständen zählen auch Pflichtverletzungen von Zulieferern oder anderen Dritten, Stromausfälle, Computerviren, Streiks, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsunterbrechungen.
Wenn sich eine Situation wie oben beschrieben ergibt, so dass der Dienstleister seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Dienstleister seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die in Satz 1 genannte Situation 30 Kalendertage andauert, haben die Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise aufzulösen.
Im Falle einer Situation wie in Absatz 2 dieses Artikels beschrieben, ist der Dienstleister nicht verpflichtet, irgendwelche Schäden zu ersetzen, auch nicht, wenn der Dienstleister infolge der höheren Gewalt einen Vorteil hat.
Artikel 10: Übertragung von Rechten
Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als ein Rechtsbindungsgeschäft im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des Zivilgesetzbuchs.
Artikel 11: Versicherung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, gelieferte Gegenstände, die für die Ausführung des zugrunde liegenden Vertrags erforderlich sind, sowie Gegenstände des Dienstleisters, die sich beim Auftraggeber befinden, und Gegenstände, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, angemessen zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie